UID-Nummer: Umsatzsteueridentifikationsnummer
Informationen für Unternehmen im Überblick
Link der WKO dazu
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Registrierungsnummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient und die Unternehmen im Zuge der Vergabe der Steuernummer vom zuständigen Finanzamt zugeteilt wird.
Ausnahmen: UID-Nummer nur auf Antrag
Abweichend davon erhalten folgende drei Gruppen die UID-Nummer nur auf Antrag:
- Pauschalierte Land- und Forstwirte,
- Unternehmen, die nur Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug ausschließen (z.B. Kleinunternehmer),
- Juristische Personen, die keine Unternehmereigenschaft besitzen.
Diese Unternehmer müssen glaubhaft machen, dass sie die UID-Nummer für innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen (Warenverkäufe in die EU), innergemeinschaftliche (ig) Erwerbe (Wareneinkäufe aus der EU) oder innergemeinschaftliche (ig) Dienstleistungen benötigen. Für den Antrag ist das Formular U 15 zu verwenden.
In der Regel brauchen diese Gruppen die UID-Nummer für die Steuerfreiheit von ig Lieferungen nicht, weil ihre persönliche Steuerbefreiung vorgeht. Ig Erwerbe tätigen sie nur dann, wenn ihre Erwerbe entweder über der Erwerbsschwelle (11.000 Euro pro Jahr) liegen oder sie auf diese verzichten. Nähere Details dazu finden Sie auf unserer Infoseite zum innergemeinschaftlichen Erwerb.
UID-Nummer und Kleinunternehmerregelung
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist nicht erforderlich. Allerdings: Verwendet ein Kleinunternehmer im Ausland seine UID-Nummer, verzichtet er damit automatisch auf die Erwerbsschwelle. Detailregelungen: Infoseite Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Hinweis:
Jeder Unternehmer erhält grundsätzlich nur eine UID-Nummer, auch wenn er
mehrere Betriebe hat bzw. Tätigkeiten ausübt. Filialbetriebe oder
Zweigniederlassungen erhalten daher keine eigene UID-Nummer! Nur größere
Körperschaften öffentlichen Rechts können mehrere Steuernummern und damit auch
mehrere UID-Nummern erhalten.
Die Erteilung einer UID-Nummer erfolgt mittels Bescheid. Ebenso erfolgt die Zurücknahme in Bescheidform, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben (z.B. Betriebsaufgabe).
Hinweis:
Unternehmer sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen oder
rechtlichen Verhältnisse, die für die Erteilung der UID-Nummer maßgebend
gewesen sind, insbesondere die Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit, dem
Finanzamt binnen eines Kalendermonats anzuzeigen.
Ausländische Unternehmen
Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland erhalten auf Antrag ebenfalls unter Verwendung des Formulars U 15 eine UID-Nummer, wenn entweder Registrierungspflicht besteht oder sie freiwillig eine Veranlagung beantragen. Zuständig ist das Finanzamt Graz-Stadt.
Weitere Hinweise dazu finden ausländische Unternehmen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Wozu braucht man eine UID-Nummer?
Bei Umsätzen im Binnenmarkt ermöglicht die Verwendung der UID-Nummer durch die beteiligten Unternehmen umsatzsteuerfreie Lieferungen oder die Verlagerung des Leistungsortes bei bestimmten Leistungen.
Die UID-Nummer ist aber auch bei Inlandsumsätzen ab einem Rechnungsbetrag von über 10.000 Euro Bestandteil einer ordnungsgemäßen Rechnung, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Nähere Details finden Sie auf unserer Infoseite Erfordernisse einer Rechnung.
Die UID-Nummer des Rechnungsempfängers ist außerdem in den Fällen des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (z.B. Bauleistung oder Sekundärrohstofflieferung) auf der Rechnung anzuführen.
Überprüfung der UID-Nummer
Das Vorliegen einer korrekten UID-Nummer ist eine der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung.
Achtung:
Seit 1.1.2020 ist bei ig Lieferungen die gültige UID-Nummer des Empfängers
(neben der fristgerechten Abgabe der Zusammenfassenden Meldung)
materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit.
Liegt zum Zeitpunkt der Lieferung keine gültige UID-Nummer des Empfängers vor,
ist die ig Lieferung als steuerpflichtige Lieferung zu behandeln.
Aus diesem Grund sind Unternehmer dringend angehalten die Richtigkeit der UID-Nummer ihrer Geschäftspartner im Inland und innerhalb der EU regelmäßig zu überprüfen. Dies kann über Finanz-Online oder über eine MIAS-Selbstabfrage bei der Europäischen Union geschehen. Nur soweit eine Überprüfung mangels technischer Voraussetzungen (z.B. kein Internetzugang) unzumutbar ist, können Bestätigungsanfragen an das für das jeweilige Unternehmen zuständige Finanzamt gerichtet werden.
Die Überprüfung ist in zwei Stufen möglich
- Stufe 1 (einfaches Bestätigungsverfahren): Hier wird die Gültigkeit der in der Anfrage angeführten, ausländischen UID-Nummer ohne Bezug auf ein bestimmtes "Unternehmen“ bestätigt.
- Stufe 2 (qualifiziertes Bestätigungsverfahren): Hier wird die Gültigkeit der in der Anfrage angeführten, ausländischen UID-Nummer für einen bestimmten Namen unter einer bestimmten Anschrift bestätigt.
Tipp:
Die Anfrage nach Stufe 1 ist in jenen Fällen ausreichend, in denen eine dauernde Geschäftsbeziehung besteht. Bei der Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung ist eine Anfrage nach Stufe 2 und in der Folge in regelmäßigen Abständen eine nach Stufe 1 anzuraten.
Hinweis:
Nur mit Namen und Adresse des ausländischen Geschäftspartners erhalten Sie keine Auskunft über dessen UID-Nummer.
Die praktische Bedeutung einer Bestätigung besteht im Vertrauensschutz des Anfragenden:
Wurde die UID-Nummer überprüft, kann sich der Anfragende auf die Gültigkeit verlassen. Die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung kann nicht wegen einer sich nachträglich als falsch herausgestellten UID-Nummer aberkannt werden.
Aufbau der UID-Nummern
Nachstehende Tabelle zeigt den Aufbau der UID-Nummern in den einzelnen EU-Ländern.
Land |
Länder-Kennzeichen |
weitere Stellen |
Beispiel |
|
Belgien |
BE |
10 |
BE123456789) |
|
Bulgarien |
BG |
9 oder 10 |
BG123456789(0) |
|
Dänemark |
DK |
8 |
DK12345678 |
|
Deutschland |
DE |
9 |
DE123456789 |
|
Estland |
EE |
9 |
EE123456789 |
|
Finnland |
FI |
8 |
FI1234567-8 |
|
Frankreich |
FR |
11 |
FR12123456789 |
|
Griechenland |
EL |
9 |
EL123456789 |
|
Irland |
IE |
8 oder 9 |
IE1234567AB |
|
Italien |
IT |
11 |
IT12345678901 |
|
Kroatien |
HR |
11 |
HR12345678901 |
|
Lettland |
LV |
11 |
LV12345678901 |
|
Litauen |
LT |
9 oder 12 |
LT123456789(012) |
|
Luxemburg |
LU |
8 |
LU12345678 |
|
Malta |
MT |
8 |
MT12345678 |
|
Niederlande |
NL |
12 1) |
NL123456789B12 |
|
Nordirland |
XI |
9 |
XI123 4567 89 |
|
Österreich |
AT |
U und 8 Stellen |
ATU12345678 |
|
Polen |
PL |
10 |
PL1234567890 |
|
Portugal |
PT |
9 |
PT123456789 |
|
Rumänien |
RO |
10 |
RO1234567890 |
|
Schweden |
SE |
12 |
SE12123456789012 |
|
Slowakei |
SK |
9 oder 10 |
SK123456789(0) |
|
Slowenien |
SI |
8 |
SI12345678 |
|
Spanien |
ES |
91) |
ES123456789 |
|
Tschechische Republik |
CZ |
8, 9 oder 10 |
CZ12345678(90) |
|
Ungarn |
HU |
8 |
HU12345678 |
|
Zypern |
CY |
9 |
CY12345678A |
|